BayObLG vom 02.07.1987
BReg 2 Z 42, 43/87
Normen:
BBauG § 19 ; BGB § 883 ;
Fundstellen:
BayObLGZ 1987, 231
DNotZ 1988, 157
DRsp I(150)289b
Rpfleger 1987, 450

BayObLG - 02.07.1987 (BReg 2 Z 42, 43/87) - DRsp Nr. 1992/6925

BayObLG, vom 02.07.1987 - Aktenzeichen BReg 2 Z 42, 43/87

DRsp Nr. 1992/6925

Keine Löschung einer im Grundbuch eingetragenen Auflassungsvormerkung zur Sicherung eines schuldrechtlichen Eigentumsverschaffungsanspruchs an einer Grundstücksteilfläche wegen rechtskräftiger Versagung der erforderlichen Teilungsgenehmigung gemäß § 19 BBauG, solange die Möglichkeit einer Genehmigungserteilung aufgrund veränderter Umstände besteht.

Normenkette:

BBauG § 19 ; BGB § 883 ;

Im Grundbuch war zugunsten des Beteil. zu 1 eine Auflassungsvormerkung zur Sicherung eines Anspruchs auf Eigentumsübertragung einer Grundstücksteilfläche eingetragen. Die Teilungsgenehmigung wurde zwar versagt, jedoch mit dem Hinweis auf eine mögliche Genehmigung nach einer Bauplanänderung. Die Vormerkung wurde daraufhin im Grundbuch gelöscht. Der Beteil. zu 1 wendet sich gegen diese Löschung der Vormerkung.

»... Das LG ist der Meinung, der .. schuldrechtliche Eigentumsverschaffungsanspruch des Beteil. zu 1, der gemäß § 883 Abs. 1 BGB durch die Vormerkung gesichert wurde, sei durch die rechtskräftige Versagung der Teilungsgenehmigung entfallen. Dies trifft nicht zu.