BayObLG - 10.05.1989 (BReg 2 Z 118/88) - DRsp Nr. 1992/6783
BayObLG, vom 10.05.1989 - Aktenzeichen BReg 2 Z 118/88
DRsp Nr. 1992/6783
d-e. Möglichkeit gutgläubigen Erwerbs nach dieser Vorschrift (d) im Falle unrichtiger Eintragung des Vorrangs eines (Grundpfand-)Rechts; (e) in Fällen der Vermögens- oder Geschäftsübernahme.
(d) Wie der Senat unter Hinweis auf die RG-Rechtspr. (RGZ 130, 64, 66; RG, HRR 1931 Nr. 1912) ausführt, kann auch der zu Unrecht gebuchte Vorrang eines (Grundpfand-)Rechts Gegenstand des gutgläubigen Erwerbs nach § 892 Abs. 1 Satz 1 BGB sein.
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