BVerwG - Urteil vom 15.01.1969
IV C 23.67
Normen:
BBauG § 35 Abs. 2; BBauG § 35 Abs. 3;
Fundstellen:
BayVBl 1969, 243
BBauBl 1970, 373
BRS 22 Nr. 77
Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 80
DÖV 1969, 645
DVBl 1969, 755
VerwRspr 20, 437
Vorinstanzen:
OVG Nordrhein-Westfalen, vom 22.12.1966 - Vorinstanzaktenzeichen VII A 1144/65

Beachtlichkeit eines Flächennutzungsplans bei Außenbereichsvorhaben; Gefahr der Entstehung einer Splittersiedlung

BVerwG, Urteil vom 15.01.1969 - Aktenzeichen IV C 23.67

DRsp Nr. 2009/19318

Beachtlichkeit eines Flächennutzungsplans bei Außenbereichsvorhaben; Gefahr der Entstehung einer Splittersiedlung

1. Die Beachtlichkeit eines Flächennutzungsplans im Rahmen des § 35 Abs. 2 und 3 BBauG setzt voraus, daß dieser Plan mit seinen Darstellungen positiv eine mit dem Vorhaben nicht zu vereinbarende Bestimmung trifft. 2. Die Gefahr der Entstehung einer Splittersiedlung entfällt nicht deshalb, weil sich das - als solches siedlungsstrukturell unerwünschte - Vorhaben einer geplanten Bebauung anschließt und deshalb eine mehr oder weniger gesicherte Aussicht besteht, daß der zunächst eintretende Vorgang der Zersiedlung nachträglich wieder entfallen wird.

Normenkette:

BBauG § 35 Abs. 2; BBauG § 35 Abs. 3;

Gründe:

I.

Der Kläger und seine Ehefrau haben um die Wende des Jahres 1963/64 ein im Bereich der beigeladenen Gemeinde gelegenes Grundstück erworben. Der Beklagte erteilte in der Annahme, die Erwerber beabsichtigten nicht, das Grundstück zu bebauen, das Negativattest gem. § 23 Abs. 2 BBauG. Ende Mai 1964 beantragte der Kläger Baugenehmigung für die Errichtung eines Wochenendhauses auf dem Grundstück.