BVerwG - Urteil vom 08.06.1979
IV C 57.77
Normen:
BBauG § 34 Abs. 1; BBauG § 35 Abs. 2; BBauG § 35 Abs. 3; VwGO § 137 Abs. 1;
Fundstellen:
BauR 1979, 484
BRS 35 Nr. 70
Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 156
ZfBR 1979, 210
ZMR 1980, 218
Vorinstanzen:
VG Schleswig-Holstein, vom 15.05.1974 - Vorinstanzaktenzeichen 8 A 108/74
II. OVG Niedersachsen/Schleswig-Holstein - Urteil vom 15.10.1976 - I A 156/74,

Beachtlichkeit eines während des Revisionsverfahrens in Kraft getretenen Bebbaungsplans; Abgrenzung zwischen Innen- und Außenbereich; Breiartiges Ausufern der Ortslage als Beeinträchtigung öffentlicher Belange

BVerwG, Urteil vom 08.06.1979 - Aktenzeichen IV C 57.77

DRsp Nr. 2009/19435

Beachtlichkeit eines während des Revisionsverfahrens in Kraft getretenen Bebbaungsplans; Abgrenzung zwischen Innen- und Außenbereich; "Breiartiges" Ausufern der Ortslage als Beeinträchtigung öffentlicher Belange

1. Ein während des Revisionsverfahrens ergangener Bebauungsplan und die mit ihm, falls ergültig ist, bewirkte Rechtsänderung sind für das Revisionsverfahren in gleichem Maße beachtlich, in dem die Vorinstanz sie berücksichtigen müßte, wenn sie jetzt entscheiden würde. »2. Die Möglichkeit, daß die Ausführung des Vorhabens allgemein ein "breiartiges Ausufern" der Ortslage in den Außenbereich hinein zur Folge haben wird, stellt sich als Beeinträchtigung öffentlicher Belange nur dann, wenn sie als Gefahr konkret zu befürchten ist.«

Normenkette:

BBauG § 34 Abs. 1; BBauG § 35 Abs. 2; BBauG § 35 Abs. 3; VwGO § 137 Abs. 1;

Gründe:

I.