Gegenstand der Normenkontrolle ist der Bebauungsplan "Sondergebiet - Kurgebiet" der Antragsgegnerin. Die Antragsteller machen geltend, dass der Bebauungsplan wegen Unwirtschaftlichkeit der zulässigen Nutzung funktionslos geworden und außer Kraft getreten sei.
Die Antragsteller sind Grundstücks- oder Wohnungseigentümer im Geltungsbereich des Bebauungsplans. Die Antragstellerin ist Eigentümerin des Grundstücks
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