BVerwG - Beschluß vom 06.09.1999
4 B 74.99
Normen:
BauGB § 29 Abs. 1 § 35 Abs.1 Nr. 4 ;
Fundstellen:
BRS 63, 513
GewArch 2001, 258
NJW 2000, 2221
UPR 2001, 106
Vorinstanzen:
VG München, - Vorinstanzaktenzeichen VG M 1 K 95.83
VGH München VGH 1 B 96.4197,

Bebauungsrecht; Außenbereich; Nutzungsänderung; Gaststätte; Alm-Gaststätte für Wanderer und Skiläufer; privilegiertes Vorhaben; besondere Zweckbestimmung; Betriebsbeschränkung

BVerwG, Beschluß vom 06.09.1999 - Aktenzeichen 4 B 74.99

DRsp Nr. 2001/3425

Bebauungsrecht; Außenbereich; Nutzungsänderung; Gaststätte; Alm-Gaststätte für Wanderer und Skiläufer; privilegiertes Vorhaben; besondere Zweckbestimmung; Betriebsbeschränkung

»1. Die Umstellung des - bisher auf die Winterzeit beschränkten - Betriebs einer Alm-Gaststätte für Skiläufer und Wanderer in einem Ski- und Wandergebiet auf einen - ganzjährigen - Betrieb, der zusätzliche Gäste (Auto- und Bustouristen) anziehen wird, stellt eine Nutzungsänderung im Sinne des § 29 Abs. 1 BauGB dar. 2. Die Funktion einer Gaststätte als "Versorgungsstützpunkt" für Skiläufer und Wanderer kann es - nach den Umständen des Einzelfalls - mit sich bringen, dass der Betrieb auch in jahreszeitlicher Hinsicht in der Baugenehmigung beschränkt wird, um ein Überschreiten dieser Funktion und damit zugleich des Rahmens der privilegierten Zulässigkeit der Anlage im Außenbereich gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 4 BauGB (besondere Zweckbestimmung) zu vermeiden.«

Normenkette:

BauGB § 29 Abs. 1 § 35 Abs.1 Nr. 4 ;

Gründe:

I.