Bedeutung einer Verfügungs- und Veränderungssperre im Umlegungsverfahren für die Festsetzung der Entschädigung
BGH, vom 22.04.1982 - Aktenzeichen III ZR 131/80
DRsp Nr. 1996/14313
Bedeutung einer Verfügungs- und Veränderungssperre im Umlegungsverfahren für die Festsetzung der Entschädigung
Die Verfügungs- und Veränderungssperre im Umlegungsverfahren (§ 51) schließt die Grundstücke des Umlegungsgebiets nicht von jeder konjunkturellen Weiterentwicklung - etwa von Ackerland zu Bauerwartungsland - aus. Ungesunde Wertentwicklungen spekulativer Art dürfen bei der Festsetzung der Entschädigung nicht berücksichtigt werden.