VG Koblenz - Beschluß vom 24.07.2000
1 L 1756/00 KO
Normen:
BauGB § 2 Abs. 2 § 35 Abs. 1 S. 1 Nr. 6 §212a ; GG Art. 28 Abs. 2 ;
Fundstellen:
BauR 2000, 1714
BauR 2000. 1714

Beeinträchtigung der Planungshoheit durch die Errichtung von Windenergieanlagen in der Nachbargemeinde

VG Koblenz, Beschluß vom 24.07.2000 - Aktenzeichen 1 L 1756/00 KO

DRsp Nr. 2001/3405

Beeinträchtigung der Planungshoheit durch die Errichtung von Windenergieanlagen in der Nachbargemeinde

»Eine Gemeinde ist durch die beabsichtigte Errichtung von Windenergieanlagen auf dem Gebiet einer benachbarten Gemeinde grundsätzlich nicht in ihrer Planungshoheit verletzt, wenn sie lediglich allgemein auf die negativen Folgen einer Beeinträchtigung der Landschaft für ihren Fremdenverkehr und Erholungswert hinweist.«

Normenkette:

BauGB § 2 Abs. 2 § 35 Abs. 1 S. 1 Nr. 6 §212a ; GG Art. 28 Abs. 2 ;

Gründe:

Der Antrag der Antragstellerin auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung ihres Widerspruches gegen die dem Beigeladenen erteilten und gemäß § 212 a Abs. 1 Baugesetzbuch - BauGB - sofort vollziehbaren Baugenehmigungen des Antragsgegners vom 19. Januar 2000 zur Errichtung von fünf Windenergieanlagen auf den in der Ortsgemeinde K. gelegenen Grundstücken Flur ..., Parzellen Nrn. ... sowie Flur ..., Parzellen Nrn. ... / ... und ... hat keinen Erfolg.