OLG Hamm vom 25.11.2004
12 W 40/04
Normen:
ZPO § 485 ;
Fundstellen:
BauR 2005, 752

Beendigung eines selbständigen Beweisverfahrens nach mündlicher Erläuterung des Gutachtens

OLG Hamm, vom 25.11.2004 - Aktenzeichen 12 W 40/04

DRsp Nr. 2005/13860

Beendigung eines selbständigen Beweisverfahrens nach mündlicher Erläuterung des Gutachtens

Ist die mündliche Erläuterung des Gutachtens angeordnet, so endet das selbständige Beweisverfahren mit dem Verlesen oder dem Zugang des Sitzungsprotokolls. Die Beendigung ist jedoch hinausgeschoben, wenn nach mündlicher Anhörung des Sachverständigen innerhalb einer angemessenen Frist (hier: 1 Monat) Ergänzungsfragen gestellt werden.

Normenkette:

ZPO § 485 ;
Fundstellen
BauR 2005, 752