BFH - Urteil vom 04.06.2003
X R 30/99
Normen:
EStG (1992) § 10e Abs. 6a § 52 Abs. 14 S. 3 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2003, 1322

Beginn der Gebäudeherstellung, Ausheben der Baugrube

BFH, Urteil vom 04.06.2003 - Aktenzeichen X R 30/99

DRsp Nr. 2003/11104

Beginn der Gebäudeherstellung, Ausheben der Baugrube

1. "Beginn der Herstellung" ist der Beginn der Bauarbeiten auf dem Grundstück, z. B. der Beginn der Ausschachtungsarbeiten, die Anfuhr von Baumaterial oder das Aufstellen einer Baubaracke.2. Ist bei einer aus mehreren selbstständigen Gebäuden (hier: 6 Häuser) bestehenden Wohnanlage begonnen worden, eine für alle Gebäude gemeinsame Baugrube auszuschachten, so liegt der darin der Beginn der Bauausführung für sämtliche dieser Gebäude.

Normenkette:

EStG (1992) § 10e Abs. 6a § 52 Abs. 14 S. 3 ;

Gründe:

I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) erwarb in einer acht Gebäudeeinheiten mit 93 Wohnungen und zwei Läden umfassenden und noch zu errichtenden Wohnanlage eine Eigentumswohnung, die zum Haus Nr. 6 gehörte. Die aus selbständigen Baukörpern bestehende Anlage wurde in Bauabschnitten errichtet.