I. Die Betroffenen sind Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschafterin der Nebenbetroffenen, einer Bauunternehmung. Nach den Feststellungen des Bundeskartellamts haben sich Unternehmensangehörige der Nebenbetroffenen an wettbewerbsbeschränkenden Absprachen über die Teilnahme an der Ausschreibung für ein Bauvorhaben der öffentlichen Hand beteiligt.
Den Betroffenen wird zur Last gelegt, vorsätzlich Aufsichtsmaßnahmen im Sinne von §
Das Bundeskartellamt hat deshalb am 21. September 1983 gegen sie und die Nebenbetroffene Geldbußen festgesetzt.
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