OLG Bamberg - Urteil vom 19.07.2005
5 U 236/04
Normen:
BGB § 635 § 638 (a.F.) ;
Fundstellen:
BauR 2005, 1792
Vorinstanzen:
LG Hof, vom 16.11.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 13 O 601/03

Beginn der Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen einen Tragwerksplaner

OLG Bamberg, Urteil vom 19.07.2005 - Aktenzeichen 5 U 236/04

DRsp Nr. 2006/30097

Beginn der Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen einen Tragwerksplaner

1. Eine Klausel in einem Ingenieurvertrag über Tragwerksplanung, wonach Gewährleistungsansprüche innerhalb von fünf Jahren ab Übergabe des fertiggestellten Bauobjekts verjähren, ist dahingehend auszulegen, dass unter Übergabe keine rechtsgeschäftliche Abnahme der Leistung des Tragwerkplaners und auch keine Abarbeitung der bei Abnahme festgestellten Mängel zu verstehen ist.2. Der Tragwerksplaner ist verpflichtet, dem Bauherrn zu offenbaren, dass er die von ihm geschuldete Bewährungsabnahme nicht oder nicht in der erforderlichen Art und Weise durchgeführt hat.3. Unterläßt er dies, so kann er sich später gegenüber Gewährleistungsansprüchen nicht auf den Eintritt der Verjährung berufen.

Normenkette:

BGB § 635 § 638 (a.F.) ;

Gründe:

I.

Die Klägerin nimmt die Beklagten wegen Baumängeln an einer von ihr in der ...-Straße in ... errichteten Tiefgarage auf Zahlung von 219.182 Euro nebst Zinsen und auf Feststellung der Ersatzpflicht bezüglich über diesen Betrag hinausgehender Mangelbeseitigungsaufwendungen und Schäden in Anspruch.