I.
Die Klägerin nimmt die Beklagten wegen Baumängeln an einer von ihr in der ...-Straße in ... errichteten Tiefgarage auf Zahlung von 219.182 Euro nebst Zinsen und auf Feststellung der Ersatzpflicht bezüglich über diesen Betrag hinausgehender Mangelbeseitigungsaufwendungen und Schäden in Anspruch.
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