Der Kläger führte an einem Bauvorhaben der Beklagten, das unter der Bauleitung des Architekten W stand, Glaserarbeiten durch. Seinen Leistungen lag ein an die Beklagte "über TWR Bauleitungs-GmbH W" adressiertes "Kostenangebot" vom 8. Oktober 1979 über 108.990,30 DM zugrunde. Am 9. Oktober 1979 wurde bei einem zwischen dem Kläger und W geführten Telefongespräch - nach Verminderung des Auftragsumfangs und Gewährung von Skonto und Rabatt durch den Kläger - ein Pauschalpreis von 88.000,- DM vereinbart.
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|