BGH, Urteil vom 21.12.1955 - Aktenzeichen VI ZR 246/54
DRsp Nr. 1996/15515
Begriff der Arbeiten bei einem Bauwerk
Werkleistungen an einem bereits errichteten Gebäude sind dann Arbeiten bei einem Bauwerk, wenn die Leistungen sich nach Art und Umfang selbst als Bauwerk i.S. der allgemeinen Sprachgebrauchs darstellen oder Teile eines solchen Bauwerkes sind oder wenn sie zumindest so gestaltet sind, daß ohne ihre Vornahme das Gebäude nicht mehr als fertiges Bauwerk angesehen werden könnte. Die Erneuerung des Schieferbelages auf dem Dach einer Kirche hat daher den Charakter einer Bauwerksleistung.