OVG Nordrhein-Westfalen - Urteil vom 13.10.1999
7 A 999/99
Normen:
BauO NRW 1995 § 6 Abs. 4 S. 3;
Fundstellen:
BRS 62, 568
BauR 2000, 1177
BauR 2000, 1178
DVBl 2000, 1367

Begriff der gestaffelten Wand)

OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 13.10.1999 - Aktenzeichen 7 A 999/99

DRsp Nr. 2000/8629

Begriff der gestaffelten Wand)

»1. Das Kriterium der gestaffelten Wand i.S. von § 6 Abs. 4 S. 3 2. Variante BauO NRW 1995 als Voraussetzung für die Befugnis, Wandabschnitte bilden zu dürfen, orientiert sich an der Gestalt der Wand selbst, nicht aber an dem die Wand nach unten hin abgrenzenden Geländeverlauf. 2. Daher kann allenfalls ein deutlicher Versprung im unteren Geländeverlauf, der geeignet ist, das Erscheinungsbild der Wand architektonisch als gestaffelt in Erscheinung treten zu lassen, dazu führen, daß ausnahmsweise diese Wand trotz ihres Verlaufs in einer Ebene als i.S. von § 6 Abs. 4 S. 3 2. Variante BauO NRW 1995 gestaffelt anzusehen ist.«

Normenkette:

BauO NRW 1995 § 6 Abs. 4 S. 3;
Fundstellen
BRS 62, 568
BauR 2000, 1177
BauR 2000, 1178
DVBl 2000, 1367