OVG Rheinland-Pfalz, vom 04.06.1969 - Vorinstanzaktenzeichen 1 A 51/68
Begriff der Landwirtschaft und des Dienens [... einem landwirtschaftlichen Betrieb]
BVerwG, Urteil vom 03.11.1972 - Aktenzeichen IV C 9.70
DRsp Nr. 1996/26735
Begriff der Landwirtschaft und des "Dienens" [... einem landwirtschaftlichen Betrieb]
1. Ein Vorhaben "dient" im Sinne des § 35 Abs. 1 Nr. 1 BBauG einem landwirtschaftlichen Betrieb nur dann, wenna) ein vernünftiger Landwirt - auch und gerade unter Berücksichtigung des Gebots größtmöglicher Schonung des Außenbereichs - dieses Vorhaben mit etwa gleichem Verwendungszweck und mit etwa gleicher Gestaltung und Ausstattung für einen entsprechenden Betrieb errichten würde undb) das Vorhaben durch diese Zuordnung zu dem konkreten Betrieb auch äußerlich erkennbar geprägt wird.2. Ein landwirtschaftlicher "Betrieb" im Sinne des § 35 Abs. 1 Nr. 1 BBauG liegt nur vor, wenn die Landwirtschaft nachhaltig, d. h. auf eine dem Wesen der Landwirtschaft entsprechend lange Dauer, betrieben werden soll.3. Eine landwirtschaftliche Betätigung allein auf der Grundlage von Pachtland fällt in aller Regel nicht unter § 35 Abs. 1 Nr. 1 BBauG.
Normenkette:
BBauG § 35 Abs. 1 Nr. 1; BBauG § 35 Abs. 1 Nr. 4;
Gründe:
I.
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