Als das für das Prozesskostenhilfeverfahren zuständige Gericht wird das Landgericht Münster bestimmt.
I.
Der Antragsteller hat beim Landgericht Münster Prozesskostenhilfe für eine beabsichtigte Klage gegen den im Bezirk des Landgerichts Münster ansässigen Antragsgegner beantragt. Mit der Klage verfolgt er folgende Ziele:
I. Im Wege der Stufenklage Auskunft und Auszahlung der Eingänge auf einem benannten Konto bei der Stadtsparkasse S.
II. Zahlung von 6.693,50 €.
III. Im Wege der Stufenklage Auszahlung der beim Antragsgegner eingegangenen Zahlungen der GEMA aus der Auswertung von Werken, die der Antragsteller (mit)geschaffen habe.
Dieses Klagebegehren begründet er in groben Zügen wie folgt:
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