OLG Celle - Beschluss vom 04.12.2012
2 U 154/12
Normen:
BGB § 312d Abs. 4 Nr. 1;
Fundstellen:
CR 2013, 196
ITRB 2013, 50
MMR 2013, 240
Vorinstanzen:
LG Verden, vom 25.09.2012

Begriff der verderblichen Ware im Sinne von § 312 d Abs. 4 Nr. 1 BGB; Versendung wurzelnackter lebender Bäume

OLG Celle, Beschluss vom 04.12.2012 - Aktenzeichen 2 U 154/12

DRsp Nr. 2013/1617

Begriff der verderblichen Ware im Sinne von § 312 d Abs. 4 Nr. 1 BGB; Versendung wurzelnackter lebender Bäume

Der Fernabsatzvertrag über die Versendung wurzelnackter lebender Bäume betrifft nicht die Versendung schnell verderblicher Waren im Sinne des § 312 d Abs. 4 Nr. 1 BGB.

1. Der Senat beabsichtigt, die Berufung der Beklagten gegen das am 25. September 2012 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 4. Zivilkammer des Landgerichts Verden durch Beschluss nach § 522 Abs. 2 Satz 1 ZPO zurückzuweisen.

Der Beklagten wird Gelegenheit gegeben, bis zum 21. Dezember 2012 Stellung zu nehmen und ggf. ihre Berufung aus Kostengründen zurückzunehmen.

2. Der Senat beabsichtigt weiter, den Gebührenstreitwert in Abänderung des Streitwertbeschlusses des Landgerichts vom 28. November 2011 für die erste Instanz und für die Berufungsinstanz auf bis zu 1.200 € festzusetzen.

Die Parteien erhalten Gelegenheit, hierzu bis zum 21. Dezember 2012 vorzutragen.

Normenkette:

BGB § 312d Abs. 4 Nr. 1;

Gründe: