OLG Dresden - Beschluss vom 12.06.2002
WVerg 6/02
Normen:
VOB/A § 10 Nr. 1 Abs. 1 § 21 Nr. 1 Abs. 1 § 25 Nr. 1 Abs. 1e ; GWB § 97 Abs. 7 ;
Fundstellen:
OLGReport-Dresden 2003, 268
Vorinstanzen:
1. Vergabekammer Sachsen - 1/SVK/35-02 -,

Begriff der Verdingungsunterlagen; Berücksichtigung eines Angebots trotz Fehlens geforderter Angaben

OLG Dresden, Beschluss vom 12.06.2002 - Aktenzeichen WVerg 6/02

DRsp Nr. 2004/9062

Begriff der Verdingungsunterlagen; Berücksichtigung eines Angebots trotz Fehlens geforderter Angaben

»1. Zum Begriff der "Verdingungsunterlagen" nach § 10 Nr. 1 Abs. 1 VOB/A. 2. § 21 Nr. 1 Abs. 1 S. 3 VOB/A lässt in atypischen Sonderfällen trotz des Fehlens geforderter Angaben eine Angebotswertung zu, wenn dieses Erklärungsdefizit unter keinem denkbaren Gesichtspunkt zu einer Wettbewerbsverbesserung führen kann und deshalb ein Wertungsausschluss nicht geboten ist. 3. Dies begründet kein - mit § 25 Nr. 1 Abs. 1e VOB/A unvereinbares - Ausschlussermessen der Vergabestelle, sondern räumt ihr nur einen der Kontrolle der Vergabenachprüfungsorgane unterliegenden Spielraum bei der Beurteilung der Frage ein, ob der Tatbestand eines atypischen Sonderfalls gegeben ist.«

Normenkette:

VOB/A § 10 Nr. 1 Abs. 1 § 21 Nr. 1 Abs. 1 § 25 Nr. 1 Abs. 1e ; GWB § 97 Abs. 7 ;
Vorinstanz: 1. Vergabekammer Sachsen - 1/SVK/35-02 -,