OLG Düsseldorf - Beschluss vom 10.05.2000
Verg 5/00
Normen:
GWB § 97 Abs. 2 § 114 Abs. 1 § 123 S. 2 ; VOL/A § 25 Nr. 2 Abs. 1 ;
Fundstellen:
OLGReport-Düsseldorf 2001, 251
Vorinstanzen:
2. Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt - VK 2-30/99 -,

Begriff der Zuverlässigkeit eines Bieters; Rechtsfolgen des Nachweises eines Vergabefehlers im Nachprüfungsverfahren

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10.05.2000 - Aktenzeichen Verg 5/00

DRsp Nr. 2004/8879

Begriff der Zuverlässigkeit eines Bieters; Rechtsfolgen des Nachweises eines Vergabefehlers im Nachprüfungsverfahren

»1. Für die Zuverlässigkeit eines Bieters i.S.d. § 25 Nr. 2 Abs. 1 VOL/A ist entscheidend, inwieweit die umfassend zu prüfenden und abzuwägenden Umstände des Einzelfalls, zu denen vor allem auch ein früheres vertragswidriges Verhalten des Bieters gehören kann, die Prognose erlauben, dass der Bieter gerade die ausgeschriebenen und von ihm angebotenen Leistungen vertragsgerecht erbringen kann.