OVG Niedersachsen, Urteil vom 27.07.2000 - Aktenzeichen 1 L 4472/99
DRsp Nr. 2001/9845
Begriff des Außenbereichs; Außenbereichssatzung)
»1. Der Erlaß einer Außenbereichssatzung nach § 35 Abs. 6BauGB kommt schon dann in Betracht, wenn die vorhandenen Gebäude einen nicht mehr zu vernachlässigenden Teil des Außenbereichs in Anspruch nehmen.2. Der räumliche Geltungsbereich einer Außenbereichssatzung kann sich nur auf den "bebauten Bereich" erstrecken; sie ist kein Instrument, einen Siedlungssplitter in den Außenbereich hinein zu erweitern.«