BVerwG - Urteil vom 15.11.1974
IV C 32.71
Normen:
BBauG § 35; BBauG § 36; GG Art. 14; VwGO § 65 Abs. 2;
Fundstellen:
BRS 28 Nr. 34
BVerwGE 47, 185
BauR 1975, 44
BayVBl 1975, 453
Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 114
DVBl 1975, 498
RdL 1975, 103
Vorinstanzen:
I. VG Arnsberg - Urteil,
II. OVG Nordrhein-Westfalen - Urteil,

Begriff des Außenbereichsvorhabens; Fehlender Bestandsschutz bei Funktionsänderung; Voraussetzungen für eine Erleichterung nach § 35 Abs. 3 S. 2 BBauG

BVerwG, Urteil vom 15.11.1974 - Aktenzeichen IV C 32.71

DRsp Nr. 1996/27147

Begriff des Außenbereichsvorhabens; Fehlender Bestandsschutz bei Funktionsänderung; Voraussetzungen für eine "Erleichterung" nach § 35 Abs. 3 S. 2 BBauG

1. Vorhaben im Sinne des § 35 BBauG ist auch in Fällen der Nutzungsänderung die bauliche Anlage in ihrer etwa geänderten Funktion als Einheit. 2. Aus dem Bestandsschutz, den eine bauliche Anlage wegen und in einer bestimmten Funktion genießt, läßt sich nichts zugunsten einer Änderung dieser Funktion herleiten. 3. § 35 Abs. 3 Satz 2 BBauG ermöglicht nicht, die landwirtschaftsfremde Nutzungsänderung landwirtschaftlicher Baulichkeiten gegenüber den Anforderungen des § 35 Abs. 3 Satz 1 BBauG zu erleichtern.

Normenkette:

BBauG § 35; BBauG § 36; GG Art. 14; VwGO § 65 Abs. 2;

Gründe:

I.

Der Kläger möchte eine früher landwirtschaftlich genutzte Scheune gewerblich nutzen. Der Beklagte verweigert die dafür erforderliche Baugenehmigung. Dagegen richtet sich die Klage.