BGH - Urteil vom 27.09.2002
V ZR 218/01
Normen:
BGB § 138 Abs. 1 ;
Fundstellen:
BGHReport 2003, 162
DB 2003, 1383
MDR 2003, 148
NJW 2003, 283
WM 2003, 642
Vorinstanzen:
OLG Frankfurt/Main,
LG Kassel,

Begriff des Bauerwartungslandes; Verkauf eines Grundstücks unter Wert

BGH, Urteil vom 27.09.2002 - Aktenzeichen V ZR 218/01

DRsp Nr. 2002/17895

Begriff des Bauerwartungslandes; Verkauf eines Grundstücks unter Wert

»Gehen Verkäufer und Käufer übereinstimmend und zutreffend davon aus, daß das verkaufte Grundstück derzeit und auf weiteres nicht bebaubar ist, und vereinbaren sie im Hinblick darauf einen relativ geringen Kaufpreis (hier: 9.000 DM), so kann die an ein objektives Mißverhältnis von Leistung und Gegenleistung (hier: rd. 30.000 DM) geknüpfte Vermutung einer verwerflichen Gesinnung des Begünstigten erschüttert sein, wenn der absolute Wert der Kaufsache relativ gering und seine zutreffende Einschätzung schwierig ist.«

Normenkette:

BGB § 138 Abs. 1 ;

Tatbestand: