OLG Hamm - Urteil vom 12.05.2000
2 U 39/00
Normen:
BGB § 648 ; ZPO § 935 ;
Fundstellen:
BauR 2000, 1527

Begriff des Baugrundstücks

OLG Hamm, Urteil vom 12.05.2000 - Aktenzeichen 2 U 39/00

DRsp Nr. 2001/3343

Begriff des Baugrundstücks

Baugrund i.S. des § 648 Abs. 1 S. 1 BGB ist das gesamte Grundstück einschließlich der nicht zu bebauenden Flächen, wie es sich dem Bauunternehmer als rechtliche Einheit darbietet, wobei sich letzteres nach dem Inhalt des Grundbuchs im Zeitpunkt des Beginns der Auftragsarbeit beurteilt.

Normenkette:

BGB § 648 ; ZPO § 935 ;
Fundstellen
BauR 2000, 1527