BGH - Urteil vom 04.11.1982
VII ZR 65/82
Normen:
BGB § 638 ;
Fundstellen:
NJW 1983, 567

Begriff des Bauwerks

BGH, Urteil vom 04.11.1982 - Aktenzeichen VII ZR 65/82

DRsp Nr. 1996/14276

Begriff des Bauwerks

»Ein aus genormten Fertigteilen zusammengesetztes, ins Erdreich eingelassenes Schwimmbecken, dessen Stahlblechwand mit einem Magerbetonkranz umgeben wird, ist ein Bauwerk i.S. des § 638 Abs. 1 BGB, auch wenn die Fertigteile wieder ausgebaut werden könnten.«

Normenkette:

BGB § 638 ;

Hinweise:

Bauwerke werden vielfach aus zusammengesetzten und häufig auch wieder trennbaren Einzelteilen errichtet. Abzustellen ist daher darauf, ob eine Trennung von vornherein gewollt ist (§ 95 BGB), was bei Bauwerken regelmäßig nicht anzunehmen ist (BGH, aaO.).

Fundstellen
NJW 1983, 567