BGH, Urteil vom 16.09.1971 - Aktenzeichen VII ZR 5/70
DRsp Nr. 1996/14994
Begriff des Bauwerks
»1. Ein Rohrbrunnen kann ein "Bauwerk" iS des BGB § 638 Abs 1 darstellen.«2. Ein Bauwerk ist eine unbewegliche, durch Verwendung von Arbeit und Material mit dem Erdboden hergestellte Sache. Der Begriff »Bauwerk« umfaßt demnach auf und unter der Erdoberfläche errichtete Werke. Er ist weiter als der Begriff des Gebäudes.