OVG Thüringen, vom 17.04.2007 - Vorinstanzaktenzeichen KO
Begriff des Einkaufszentrums i.S. von § 11 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 BauNVO
BVerwG, Beschluss vom 12.07.2007 - Aktenzeichen 4 B 29.07
DRsp Nr. 2007/14548
Begriff des "Einkaufszentrums" i.S. von § 11 Abs. 3 S. 1 Nr. 1BauNVO
1. Ein Einkaufszentrum im Sinne des § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1BauNVO ist anzunehmen, wenn Einzelhandelsbetriebe verschiedener Art und Größe räumlich konzentriert werden und die einzelnen Betriebe aus der Sicht der Kunden als aufeinander bezogen, als durch ein räumliches Konzept und durch Kooperation miteinander verbunden in Erscheinung treten.2. Eine gemeinsame Werbung oder eine verbindende Sammelbezeichnung kann die Verbundenheit von Betrieben zu einem Einkaufszentrum dokumentieren; zwingende Voraussetzungen für ein Einkaufszentrum sind die Merkmale jedoch nicht.
1. Die Revision ist nicht nach § 132 Abs. 2 Nr. 2VwGO zuzulassen. Der Revisionszulassungsgrund der Abweichung liegt nicht vor. Die Vorinstanz hat keinen Rechtssatz aufgestellt, der einem Rechtssatz des Bundesverwaltungsgerichts widerspricht.
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