BVerwG - Beschluss vom 12.07.2007
4 B 29.07
Normen:
BauNVO § 11 Abs. 3 S. 1 Nr. 1;
Fundstellen:
BauR 2007, 2023
BRS 71 Nr. 64
ZfBR 2007, 684
Vorinstanzen:
OVG Thüringen, vom 17.04.2007 - Vorinstanzaktenzeichen KO

Begriff des Einkaufszentrums i.S. von § 11 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 BauNVO

BVerwG, Beschluss vom 12.07.2007 - Aktenzeichen 4 B 29.07

DRsp Nr. 2007/14548

Begriff des "Einkaufszentrums" i.S. von § 11 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 BauNVO

1. Ein Einkaufszentrum im Sinne des § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BauNVO ist anzunehmen, wenn Einzelhandelsbetriebe verschiedener Art und Größe räumlich konzentriert werden und die einzelnen Betriebe aus der Sicht der Kunden als aufeinander bezogen, als durch ein räumliches Konzept und durch Kooperation miteinander verbunden in Erscheinung treten. 2. Eine gemeinsame Werbung oder eine verbindende Sammelbezeichnung kann die Verbundenheit von Betrieben zu einem Einkaufszentrum dokumentieren; zwingende Voraussetzungen für ein Einkaufszentrum sind die Merkmale jedoch nicht.

Normenkette:

BauNVO § 11 Abs. 3 S. 1 Nr. 1;

Gründe:

Die Beschwerde hat keinen Erfolg.

1. Die Revision ist nicht nach § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO zuzulassen. Der Revisionszulassungsgrund der Abweichung liegt nicht vor. Die Vorinstanz hat keinen Rechtssatz aufgestellt, der einem Rechtssatz des Bundesverwaltungsgerichts widerspricht.