Die Klägerin zu 1 (künftig: Klägerin) nimmt den Beklagten als Geschäftsführer der Fa. O. GmbH (Fa. O.) auf Schadensersatz wegen unterlassener Weiterleitung von Baugeld in Anspruch.
Die Klägerin war als Subunternehmerin der mit Elektroarbeiten beauftragten Fa. O. auf Baustellen in Regensburg und Erfurt tätig. Die Fa. O. fiel in Konkurs. Die Klägerin kann mit einer Befriedigung ihrer noch offenen Werklohnforderungen nicht rechnen. Nach ihrer Behauptung hat die Fa. O. für das Bauvorhaben Regensburg 280.954,82 DM und für das Bauvorhaben Erfurt 50.000 DM von ihren Auftraggebern erhalten. Diese Zahlungen seien aus durch Grundpfandrechte abgesicherten Krediten erfolgt, die die Bauherren zum Zwecke der Baufinanzierung aufgenommenen hätten. Nach Auffassung der Klägerin hätten die Zahlungen als Baugeld in vollem Umfang an sie abgeführt werden müssen, weil sie alle Leistungen der Fa. O. vertraglich übernommen habe.
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