Die Klägerin erstellte in den Jahren 1972 und 1973 für drei größere Reihenhaus-Bauvorhaben der Beklagten in Weßling, Aschheim/Ost und Aschheim/West die Wärmeschutzfassaden nach einem Verbundsystem ihrer Streithelferin. Dem Auftrag liegt u.a. die VOB/B zugrunde.
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