OVG Nordrhein-Westfalen - Urteil vom 04.05.2000
7 A 1744/97
Normen:
BauNVO § 11 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 ;
Fundstellen:
BRS 63, 431
BauR 2000, 1453
ZfBR 2000, 571

Begriff des großflächigen Einzelhandelsbetriebes)

OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 04.05.2000 - Aktenzeichen 7 A 1744/97

DRsp Nr. 2001/3393

Begriff des großflächigen Einzelhandelsbetriebes)

»1. Ein großflächiger Einzelhandelsbetrieb i.S. von § 11 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 BauNVO kann auch dann vorliegen, wenn es sich um eine "Funktionseinheit" aus mehreren, bautechnisch jeweils für sich selbständigen Betrieben handelt. 2. Zu den Voraussetzungen für eine solche Funktionseinheit; hier bejaht für zwei räumlich benachbarte Läden, die als Lebensmittel- und Verbrauchermarkt bzw. als Getränkefachmarkt betrieben werden sollen.«

Normenkette:

BauNVO § 11 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 ;
Fundstellen
BRS 63, 431
BauR 2000, 1453
ZfBR 2000, 571