I.
Mit Urteil vom 18.9.1996 setzte das Amtsgericht Wunsiedel gegen den Betroffenen wegen fahrlässiger Errichtung einer baulichen Anlage ohne dafür erforderliche bauaufsichtliche Genehmigung eine Geldbuße von 1000 DM fest. Mit seiner gegen dieses Urteil eingelegten Rechtsbeschwerde beanstandet der Betroffene das Verfahren; außerdem rügt er die Verletzung des sachlichen Rechts.
II.
Das Rechtsmittel ist zulässig (§§ 341, 344, 345 StPO; §
1. Die Verfahrensrügen greifen nicht durch.
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|