BayObLG - Beschluss vom 07.04.1997
3 ObOWi 17/97
Normen:
BauGB 3 201; BayBauO Art. 69 Abs. 1 Nr. 4 ;
Fundstellen:
BRS 59 Nr. 97
DÖV 1998, 128

Begriff des landwirtschaftlichen Betriebes

BayObLG, Beschluss vom 07.04.1997 - Aktenzeichen 3 ObOWi 17/97

DRsp Nr. 2005/14970

Begriff des landwirtschaftlichen Betriebes

»Die berufsmäßige Binnenfischerei und in aller Regel die berufsmäßige Imkerei sind keine landwirtschaftlichen Betriebe im Sinne des Art 69 Abs. 1 Nr. 4 BayBO (im Anschluß an BayObLGSt 1976, 138/139).«

Normenkette:

BauGB 3 201; BayBauO Art. 69 Abs. 1 Nr. 4 ;

Gründe:

I.

Mit Urteil vom 18.9.1996 setzte das Amtsgericht Wunsiedel gegen den Betroffenen wegen fahrlässiger Errichtung einer baulichen Anlage ohne dafür erforderliche bauaufsichtliche Genehmigung eine Geldbuße von 1000 DM fest. Mit seiner gegen dieses Urteil eingelegten Rechtsbeschwerde beanstandet der Betroffene das Verfahren; außerdem rügt er die Verletzung des sachlichen Rechts.

II.

Das Rechtsmittel ist zulässig (§§ 341, 344, 345 StPO; § 79 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Abs. 3 Satz 1 OWiG). Es hat jedoch keinen Erfolg.

1. Die Verfahrensrügen greifen nicht durch.