VGH Baden-Württemberg - Normenkontrollurteil vom 05.12.1986
8 S 100/86
Normen:
BBauG § 1 Abs. 7; VwGO § 47 Abs. 2 S. 1;
Fundstellen:
BRS 46 Nr. 29
BRS 46 Nr. 39

Begriff des Nachteils i.S. des § 47 VwGO; Abwägungsfehler durch mangelhafte Sachverhaltsermittlung

VGH Baden-Württemberg, Normenkontrollurteil vom 05.12.1986 - Aktenzeichen 8 S 100/86

DRsp Nr. 2009/19171

Begriff des "Nachteils" i.S. des § 47 VwGO; Abwägungsfehler durch mangelhafte Sachverhaltsermittlung

1. Ein Nachteil im Sinne von § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO kann gegeben sein, wenn Kleingärten aufgrund einer frei widerruflichen Gestattung genutzt werden. 2. Ein Fehler im Abwägungsvorgang kann vorliegen, wenn bei der Ausweisung von Sportanlagen keine ausreichenden Ermittlungen über das Ausmaß der zukünftigen Nutzung durchgeführt werden.

Normenkette:

BBauG § 1 Abs. 7; VwGO § 47 Abs. 2 S. 1;
Fundstellen
BRS 46 Nr. 29
BRS 46 Nr. 39