AG Erfurt - Urteil vom 28.01.2000
214 C 3198/99
Normen:
VOB/B § 17 Nr. 6;
Fundstellen:
BauR 2001, 271

Begriff des öffentlichen Auftraggebers

AG Erfurt, Urteil vom 28.01.2000 - Aktenzeichen 214 C 3198/99

DRsp Nr. 2001/5090

Begriff des öffentlichen Auftraggebers

Unter öffentlichen Auftraggebern i.S. von § 17 Nr. 6 Abs. 4 VOB/B sind allein Behörden und juristische Personen des öffentlichen Rechts zu verstehen. Juristische Personen des Privatrechts fallen nicht hierunter, auch wenn die öffentliche Hand an ihnen beteiligt ist. Sie können daher einen vereinbarten Sicherheitseinbehalt nicht auf ein eigenes Verwahrkonto nehmen.

Normenkette:

VOB/B § 17 Nr. 6;
Fundstellen
BauR 2001, 271