Begriff des offenbaren Missverhältnisses; Zulässigkeit eines vorbeugenden Antrags auf Unterlassung der Aufhebung einer Ausschreibung; Gerichtliche Zuständigkeit für Schadensersatzansprüche
OLG Rostock, vom 10.05.2000 - Aktenzeichen 17 W 4/00
DRsp Nr. 2006/10550
Begriff des offenbaren Missverhältnisses; Zulässigkeit eines vorbeugenden Antrags auf Unterlassung der Aufhebung einer Ausschreibung; Gerichtliche Zuständigkeit für Schadensersatzansprüche