BVerwG - Beschluß vom 12.06.1973
IV B 79.72
Normen:
BBauG § 19; BBauG § 34;
Fundstellen:
BRS 27 Nr. 41
Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 37
Vorinstanzen:
VGH Baden-Württemberg, vom 14.12.1971 - Vorinstanzaktenzeichen III 879/69

Begriff des Ortsteils i.S. der §§ 19, 34 BBauG

BVerwG, Beschluß vom 12.06.1973 - Aktenzeichen IV B 79.72

DRsp Nr. 2009/19368

Begriff des "Ortsteils" i.S. der §§ 19, 34 BBauG

1. Für das Vorliegen eines Ortsteiles im Sinne der §§ 19 und 34 BBauG kommt es unter anderem darauf an, ob die Siedlung "nach der Zahl der vorhandenen Bauten ein gewisses Gewicht besitzt". 2. Abgesehen von der Möglichkeit, daß sich Erwägungen zum Vorliegen eines Ortsteiles von vornherein deshalb verbieten, weil schon die geringe Zahl der vorhandenen Bauten dies ausschließt, ist für das Verhältnis zwischen "Zahl" und "Gewicht" in erster Linie wesentlich, wie sich der Baukomplex in seiner Größe zu den sonstigen Baukomplexen des Gemeindegebiets verhält