BVerwG - Beschluß vom 19.09.1974
IV B 37.74
Normen:
BBauG § 34;
Fundstellen:
Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 44

Begriff des Ortsteils; Maßgeblichkeit der vorhandenen Bebauung

BVerwG, Beschluß vom 19.09.1974 - Aktenzeichen IV B 37.74

DRsp Nr. 2009/19940

Begriff des Ortsteils; Maßgeblichkeit der vorhandenen Bebauung

1. "Ortsteil" ist jeder Bebauungskomplex im Gebiet einer Gemeinde, der nach der Zahl der vorhandenen Bauten ein gewisses Gewicht besitzt und Ausdruck einer organischen Siedlungsstruktur ist. 2. Das geforderte Gewicht des vorgegebenen Baubestandes bestimmt sich nach der Zahl der vorhandenen Bauten, nicht hingegen nach dem, was an Bebauung zwar zulässig sein mag, aber tatsächlich noch nicht vorhanden ist.

Normenkette:

BBauG § 34;

Gründe:

Die Beschwerde bleibt erfolglos. Ihrer Begründung ist weder zu entnehmen, daß die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat, noch, daß das Berufungsurteil auf der geltend gemachten Abweichung von einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts beruht (§ 132 Abs. 2 Nrn. 1 und 2, Abs. 3 Satz 3 VwGO).