OLG Stuttgart - Beschluß vom 20.09.1999
10 W 33/99
Normen:
ZPO §§ 67, 485 Abs. 2 ;
Fundstellen:
BauR 2000, 923
OLGReport-Stuttgart 2000, 57

Begriff des rechtlichen Interesses im selbständigen Beweisverfahren

OLG Stuttgart, Beschluß vom 20.09.1999 - Aktenzeichen 10 W 33/99

DRsp Nr. 2000/5478

Begriff des rechtlichen Interesses im selbständigen Beweisverfahren

»1. Das rechtliche Interesse i.S. des § 485 Abs. 2 ZPO als Zulässigkeitsvoraussetzung für die Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens, falls noch kein Rechtsstreit anhängig ist, ist weiter zu fassen als das für eine negative Feststellungsklage nach § 256 ZPO erforderliche rechtliche Interesse. 2. Deshalb kann auch ein Streitverkündeter in einem selbständigen Beweisverfahren, der diesem auf Seiten des Streitverkündenden beigetreten ist, gegen diesen ein neues selbständiges Beweisverfahren anstrengen, auch wenn noch nicht konkret Rückgriffsansprüche angedroht sind, da er im Ausgangsverfahren nur den Streitverkündenden unterstützende Anträge stellen darf.«

Normenkette:

ZPO §§ 67, 485 Abs. 2 ;
Fundstellen
BauR 2000, 923
OLGReport-Stuttgart 2000, 57