BGH vom 22.06.1951
V ZR 31/50
Normen:
BGB § 648 ;
Fundstellen:
LM § 648 BGB Nr. 1
MDR 1951, 728
ZfBR 1995, 307

Begriff des Unternehmers

BGH, vom 22.06.1951 - Aktenzeichen V ZR 31/50

DRsp Nr. 1996/15602

Begriff des Unternehmers

Der Anspruch auf Einräumung einer Sicherungshypothek aus § 648 Abs. 1 BGB steht jedem zu, der die Herstellung eines Bauwerkes oder eines Teiles eines solchen durch Vertrag mit dem Grundstückseigentümer übernommen hat. Für den Begriff des Unternehmers im Sinne dieser Bestimmung kommt es nur auf die rechtlichen Beziehungen zu dem Besteller an, nicht auf die technische oder wirtschaftliche Beteiligung an der Herstellung des Bauwerkes.

Normenkette:

BGB § 648 ;

Hinweise:

Unternehmer ist damit jeder, der gegen Entgelt die Herstellung eines Werkes schuldet (§ 631 BGB), nicht z.B. ein Mieter, der die Instandsetzung der Wohnung verspricht. Kein Anspruch besteht bei Dienst-, Kauf- oder Werklieferungsverträgen (vgl. § 651 Abs. 1 Satz 2, 2. Halbsatz, teilweise aA.: Siegburg aaO., S. 173 ff. sowie BauR 1990, 32, 40, 42: Baustofflieferant).