Die Klägerin, eine öffentlich-rechtliche Körperschaft, verlangt von dem beklagten Architekten die Zahlung von Schadensersatz.
Die Klägerin beauftragte den Beklagten im April 1991 mit Planung und Bauleitung für Gebäude und Freianlagen eines Kindergartenneubaus. Vertragsbestandteil waren die Allgemeinen Vertragsbestimmungen für Architekten-/Ingenieurleistungen (AVB). Diese enthielten unter anderem folgende Klauseln:
"§ 9 Haftung und Verjährung
9.1 Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche des Auftraggebers richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes vereinbart ist.
...
9.4 Die Ansprüche des Auftraggebers aus diesem Vertrag verjähren in fünf Jahren.
9.5 Die Verjährung beginnt mit der Erfüllung der letzten nach dem Vertrag zu erbringenden Leistung.
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|