Die Kläger betreiben gemeinsam ein Bauunternehmen. Die Beklagten waren alleinige Gesellschafter der Novia-Bauorganisation GmbH (im folgenden N.-GmbH) in S. Der Erstbeklagte war Geschäftsführer, der Zweitbeklagte - im übrigen freischaffender Architekt - Prokurist der N.-GmbH, deren Geschäftsbetrieb sich auf die Erstellung schlüsselfertiger Wohnhäuser für private Bauherren richtete.
Die N.-GmbH hatte sich gegenüber den Eheleuten S. verpflichtet, zu einem Festpreis ein Wohnhaus schlüsselfertig zu errichten. Die Bauherren hatten das Projekt durch Aufnahme grundpfandrechtlich gesicherter Baudarlehen finanziert.
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