OLG Düsseldorf - Beschluss vom 03.01.2005 Verg 72/04
Normen:
GWB § 97 Abs. 7 § 114 Abs. 1, 2 S. 2 § 123 S. 3 ; VOL/A § 26 Nr. 1 ;
Fundstellen:
NZBau 2005, 415
Begründetheit eines Nachprüfungsantrags wegen Aufhebung einer Ausschreibung
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.01.2005 - Aktenzeichen Verg 72/04
DRsp Nr. 2006/9743
Begründetheit eines Nachprüfungsantrags wegen Aufhebung einer Ausschreibung
Wird eine Ausschreibung aufgehoben, weil das Leistungsverzeichnis eine Formulierung enthalte, die von dem Bieter nicht zweifelsfrei nur in dem vom Auftraggeber gemeinten Sinn zu verstehen ist, so werden hierdurch die Rechte der Bieter gem. § 97 Abs. 7GWB verletzt.
Normenkette:
GWB § 97 Abs. 7 § 114 Abs. 1, 2 S. 2 § 123 S. 3 ; VOL/A § 26 Nr. 1 ;