LG Düsseldorf, - Vorinstanzaktenzeichen 15 OH 8/99
Beitritt des Streitverkündeten im selbständigen Beweisverfahren
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.12.2000 - Aktenzeichen 5 W 51/00
DRsp Nr. 2001/9865
Beitritt des Streitverkündeten im selbständigen Beweisverfahren
»1. Ein Beitritt des Streitverkündeten im selbständigen Beweisverfahren ist nur bis zur Verfahrensbeendigung möglich.2. Das selbständige Beweisverfahren endet, wenn nach Ablauf einer vom Gericht gesetzten und verlängerten Frist Stellungnahmen der Prozeßbeteiligten nicht eingegangen sind.«