OLG Düsseldorf - Beschluss vom 21.12.2000
5 W 51/00
Normen:
ZPO §§ 485 66 ;
Fundstellen:
BauR 2001, 1480 (Ls)
BauR 2001, 675
OLGReport-Düsseldorf 2001, 303
Vorinstanzen:
LG Düsseldorf, - Vorinstanzaktenzeichen 15 OH 8/99

Beitritt des Streitverkündeten im selbständigen Beweisverfahren

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.12.2000 - Aktenzeichen 5 W 51/00

DRsp Nr. 2001/9865

Beitritt des Streitverkündeten im selbständigen Beweisverfahren

»1. Ein Beitritt des Streitverkündeten im selbständigen Beweisverfahren ist nur bis zur Verfahrensbeendigung möglich.2. Das selbständige Beweisverfahren endet, wenn nach Ablauf einer vom Gericht gesetzten und verlängerten Frist Stellungnahmen der Prozeßbeteiligten nicht eingegangen sind.«

Normenkette:

ZPO §§ 485 66 ;

Gründe:

I.