VGH Baden-Württemberg - Beschluß vom 26.05.1981
3 S 2491/80
Normen:
BBauG § 1 Abs. 7; BBauG § 14 Abs. 1; BBauG § 16 Abs. 2 S. 1; 1. GODVO (Durchführungsverordnung zur Gemeindeordnung Baden-Württemberg) § 1 Abs. 1;
Fundstellen:
BRS 38 Nr. 108

Bekanntmachung einer Bekanntmachungssatzung; Amtsblatt der Gemeinde i.S: der GODVO; Voraussetzungen für den Erlaß einer Veränderungssperre; Veränderungssperre und Abwägungsgebot; Unzulässigen Individu.a.lsperre

VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 26.05.1981 - Aktenzeichen 3 S 2491/80

DRsp Nr. 2009/19125

Bekanntmachung einer Bekanntmachungssatzung; "Amtsblatt der Gemeinde" i.S: der GODVO; Voraussetzungen für den Erlaß einer Veränderungssperre; Veränderungssperre und Abwägungsgebot; "Unzulässigen Individu.a.lsperre"

1. Zur Frage, in welcher Form eine Bekanntmachungssatzung der Gemeinde bekanntzumachen ist, wenn die vorausgegangene Bekanntmachungssatzung, die kumulative Bekanntmachungsformen vorsah, zumindest teilweise ungültig ist. 2. Den Anforderungen an ein "eigenes Amtsblatt der Gemeinde" im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 der Ersten DVO/GO genügt ein gemeindliches Mitteilungsblatt, wenn die Gemeinde in alleiniger Verantwortung darüber entscheiden kann, wann und mit welchem Inhalt amtliche Mitteilungen der Gemeinde zu erscheinen haben; dem Sinn und Zweck dieser Vorschrift läuft es nicht zuwider, wenn das Mitteilungsblatt auch für nicht amtliche Mitteilungen bestimmt ist und von der Gemeinde nicht in eigener Regie gedruckt und verlegt wird (im Anschluß an VGH Baden-Württemberg, ESVGH 30, 150/151).