BVerwG - Urteil vom 17.05.2018
4 CN 9.17
Normen:
BauGB § 3 Abs. 2 S. 2 Hs. 1; BauGB § 205 Abs. 1; BauGB § 205 Abs. 6; GkG NRW § 11 Abs. 1;
Fundstellen:
DVBl 2019, 109
DÖV 2018, 918
NVwZ 2019, 415
ZfBR 2018, 681
Vorinstanzen:
OVG Nordrhein-Westfalen, vom 26.06.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 2 D 70/16

Bekanntmachung von Satzungen zum Zusammenschluss der Gemeinden zu einem Planungsverband; Übertragung von Aufgaben der Bauleitplanung bei wirksamer Gründung eines Zweckverbandes

BVerwG, Urteil vom 17.05.2018 - Aktenzeichen 4 CN 9.17

DRsp Nr. 2018/11099

Bekanntmachung von Satzungen zum Zusammenschluss der Gemeinden zu einem Planungsverband; Übertragung von Aufgaben der Bauleitplanung bei wirksamer Gründung eines Zweckverbandes

1. Satzungen, mit denen sich Gemeinden zu einem Planungsverband nach § 205 Abs. 1 BauGB zusammenschließen, sind nach den Vorschriften öffentlich bekannt zu machen, die das Landes- und Kommunalrecht für die Veröffentlichung gemeindlicher Satzungen normiert hat.2. Die wirksame Gründung eines Zweckverbandes, dem Aufgaben der Bauleitplanung übertragen werden, setzt voraus, dass die Gründungssatzung Regelungen enthält, die einen wirksamen Vollzug des Städtebaurechts gewährleisten und die gemeindliche (Letzt-)Verantwortung für das städtebauliche Geschehen wahren.

Tenor

Die Revisionen des Antragsgegners gegen die Urteile des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 26. Juni 2017 werden zurückgewiesen.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Revisionsverfahrens.

Normenkette:

BauGB § 3 Abs. 2 S. 2 Hs. 1; BauGB § 205 Abs. 1; BauGB § 205 Abs. 6; GkG NRW § 11 Abs. 1;

Gründe

I

Die Beteiligten streiten um die Wirksamkeit des Bebauungsplans "RegioPort Weser I".