Die Revisionen des Antragsgegners gegen die Urteile des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 26. Juni 2017 werden zurückgewiesen.
Der Antragsgegner trägt die Kosten des Revisionsverfahrens.
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Die Beteiligten streiten um die Wirksamkeit des Bebauungsplans "RegioPort Weser I".
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