Die Bewertung erfolgt nach den Verhältnissen des konkreten Objekts einschl. seiner wirtschaftlichen Bedeutung für den jetzigen Besitzer, für ein gewerblich genutztes Grundstück auch nach dem Wert, den es für den Eigentümer hat, also nicht nach einem niedrigeren Wert, weil es für ein anderes Unternehmen nur begrenzt nutzbar wäre. Insofern ist ein "Marktpreis" nicht immer maßgebend.