BGH - Urteil vom 08.02.1971
III ZR 65/70
Normen:
BBauG § 96;
Fundstellen:
BGHZ 55, 294
BRS 26 Nr. 113
BauR 1971, 116
DB 1971, 1154
DVBl 1971, 462
DÖV 1971, 420
MDR 1971, 651
NJW 1971, 1176
WM 1971, 599
Vorinstanzen:
KG ? Urteil vom 05.01.1970 ? Baul ...,

Bemessung der Entschädigung für Folgeschäden einer Enteignung

BGH, Urteil vom 08.02.1971 - Aktenzeichen III ZR 65/70

DRsp Nr. 2009/18562

Bemessung der Entschädigung für Folgeschäden einer Enteignung

Zur Bemessung der Entschädigung für sogenannte Folgeschäden der Enteignung im Rahmen des § 96 BBauG.

Auf die Revision des Beteiligten Wolfgang M. wird das Urteil des Senats für Baulandsachen des Kammergerichts vom 5. Januar 1970 aufgehoben, soweit es dem genannten Beteiligten eine weitergehende Entschädigung bis zu einem Betrage von 120.000 DM versagt und über die Kosten des Rechtsstreits entschieden hat. In diesem Umfang wird die Sache zur anderweiten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.

Von Rechts wegen

Normenkette:

BBauG § 96;

Tatbestand: