Bemessung des Kostenvorschusses für die Mängelbeseitigung
OLG Hamburg, Urteil vom 19.06.2003 - Aktenzeichen 6 U 212/01
DRsp Nr. 2004/19685
Bemessung des Kostenvorschusses für die Mängelbeseitigung
»Der Auftraggeber kann sich zur Höhe des Kostenvorschusses für die Mängelbeseitigung nach § 13 Nr. 5 VOB/B auf Kostenvoranschläge und Privatgutachten stützen. Die Bemessung des Vorschusses fällt unter § 287ZPO.«