VGH Hessen, Beschluß vom 17.08.1999 - Aktenzeichen 5 TZ 1954/99
DRsp Nr. 2001/5032
Berechnung der Beiträge für Entwässerung
Die straßen- und baugebietsbezogene Beitragserhebung für eine Entwässerungseinrichtung ist mit § 11 Abs. 1 HessKAG unvereinbar. Beiträge sind für die Schaffung, Erneuerung und Erweiterung der öffentlichen Einrichtung insgesamt zu erheben.