BGH - Urteil vom 28.09.1972
III ZR 44/70
Normen:
Gesetz zur Ergänzung des ReichssiedlungsG v. 04.01.1935, RGBl I, 1, § 7; GG Art. 14;
Fundstellen:
AgrarR 1973, 18
BGHZ 59, 250
BRS 26 Nr. 133
DB 1972, 2393
NJW 1973, 47
WM 1972, 1385
Vorinstanzen:
OLG Stuttgart ? Urteil vom 17.12.1969 ? 1 U ...,

Berechnung der Enteignungsentschädigung bei vorzeitiger Aufhebung eines Pachtvertrags

BGH, Urteil vom 28.09.1972 - Aktenzeichen III ZR 44/70

DRsp Nr. 2009/18572

Berechnung der Enteignungsentschädigung bei vorzeitiger Aufhebung eines Pachtvertrags

Zur Bemessung der Enteignungsentschädigung bei vorzeitiger Aufhebung eines Pachtvertrags.

Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des 1. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 17. Dezember 1969 aufgehoben, soweit dem Kläger als (Gesamt-)Entschädigung über die bereits geleisteten 131.247,36 DM hinaus weniger als 1.000.000 DM nebst Zinsen zugesprochen sind und über die Kosten entschieden ist. In diesem Umfange wird die Sache zur anderweiten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsrechtszuges, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.

Von Rechts wegen

Normenkette:

Gesetz zur Ergänzung des ReichssiedlungsG v. 04.01.1935, RGBl I, 1, § 7; GG Art. 14;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über die Höhe der Entschädigung, die dem Kläger für die vorzeitige Aufhebung seines Pachtvertrags über das im Rahmen der Bodenreform enteignete Gut E. zu gewähren ist.