BauNVO (1968) § 20 Abs. 2 ; Kostenverzeichnis zum Bay. Kostengesetz Tarif-Nr. 2.I.1, Tarifstelle 1.31; Zweite Berechnungsverordnung § 44 ;
Fundstellen:
BauR 2006, 1439
NVwZ 2006, 1065
NuR 2006, 784
UPR 2007, 80
ZfBR 2006, 686
Vorinstanzen:
VGH München - 2 B 02.2691 - 17.02.2005,
VG München, vom 23.09.2002 - Vorinstanzaktenzeichen M 8 K 01.2548
Berechnung der Geschossfläche von Aufenthaltsräumen in Nicht-Vollgeschossen - Vollwärmeschutz an Außenwänden - Revisibilität von Bundesrecht bei Anwendung von Landeskostenrecht
BVerwG, Urteil vom 07.06.2006 - Aktenzeichen 4 C 7.05
DRsp Nr. 2006/19258
Berechnung der Geschossfläche von Aufenthaltsräumen in Nicht-Vollgeschossen - Vollwärmeschutz an Außenwänden - Revisibilität von Bundesrecht bei Anwendung von Landeskostenrecht
»1. Bei der Berechnung der Geschossfläche von Aufenthaltsräumen in Nicht-Vollgeschossen nach § 20 Abs. 2 Satz 2 BauNVO 1968 ist § 44II. BV nicht entsprechend anzuwenden.2. Ein an den Außenwänden eines Gebäudes angebrachter Vollwärmeschutz ist bei der Ermittlung der Geschossfläche nach § 20 Abs. 2 Satz 1 BauNVO 1968 mitzurechnen.3. Zur Revisibilität von Bundesrecht bei Anwendung von Landeskostenrecht.«
Normenkette:
BauNVO (1968) § 20 Abs. 2 ; Kostenverzeichnis zum Bay. Kostengesetz Tarif-Nr. 2.I.1, Tarifstelle 1.31; Zweite Berechnungsverordnung § 44 ;
Gründe:
I
Die Beteiligten streiten um die Höhe einer Baugenehmigungsgebühr.
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